1 mg Nikotin – Ehemalige Kennzeichnung für den Nikotingehalt pro Zigarette
Die Angabe „1 mg Nikotin“ war früher ein häufiges Kennzeichnungsmerkmal auf Zigarettenpackungen und bezeichnet den Nikotinwert pro Zigarette. Zigaretten mit dieser Angabe galten als sogenannte „Light“-Zigaretten, die einen besonders niedrigen Nikotingehalt aufwiesen. Heute ist diese Bezeichnung in vielen Ländern (u. a. in der EU) nicht mehr zulässig, da sie als irreführend gilt.
Die 1-Milligramm-Grenze resultiert aus maschinellen Messverfahren, bei denen der Nikotinausstoss pro Zigarette unter standardisierten Bedingungen ermittelt wurde. Die Annahme: Je niedriger die Werte, desto weniger gesundheitsschädlich – was sich später als problematisch herausstellte, da Konsumenten ihr Rauchverhalten (z. B. durch tieferes Inhalieren) unbewusst anpassten und damit ähnlich viel Nikotin aufnahmen wie bei stärkeren Produkten.
Zigaretten mit 1 mg Nikotin wurden oft mit 10 mg Teer und 10 mg Kohlenmonoxid kombiniert und bildeten einen eigenen Produktbereich im mittleren bis niedrigen Nikotinsegment.
Auch wenn der Begriff „1 mg“ heute in der EU nicht mehr vermarktet werden darf, lebt er in der Erinnerung an eine Zeit differenzierter Tabakkennzeichnung weiter – und in internationalen Märkten, wo solche Angaben noch erlaubt sind.